Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag, der jetzt Sparerpauschbetrag heißt, ist der Betrag, der aus erwirtschafteten Zinsen oder Dividenden aus Wertpapieren und Aktien von der Steuer unbenommen bleibt. Das heißt: alle Gewinne die innerhalb dieses Betrages bleiben, müssen am Jahresende nicht versteuert werden. Die Beträge des Sparerfreibetrags sind nicht festgeschrieben und werden von Zeit zu Zeit geändert, in der Regel zum Nachteil der Anleger. Mit dem Jahreswechsel 2008/09 wurde er von 1.602,- Euro auf 801,- Euro für Unverheiratete herabgesetzt, bei Eheleuten lag der Steuerfreibetrag bis zum Ende des Jahres 2008 bei 2.842,- Euro und wurde zum Januar 2009 auf 1.421,- Euro gesenkt. Alle Summen die über diese Beträge hinausgehen, müssen dem jeweiligen Finanzamt gemeldet werden. Jeder Anleger hat die Möglichkeit seine Sparguthaben auf mehrere Banken oder andere Geldinstitute zu verteilen, was allerdings nichts daran ändert, dass am Jahresende für die Summen, die über dem Sparerfreibetrag liegen, Steuern bezahlt werden müssen. Wählt ein Anleger diese Möglichkeit, so kann er bei seiner Bank einen so genannten Freistellungsantrag stellen. Um möglichst viel Gewinn zu machen, sollte der Freistellungsantrag für einen Sparerfreibetrag immer bei der Bank gestellt werden, wo die höchsten Erträge aus Zinsgewinnen erwartet werden. Vergisst der Anleger einen Freistellungsantrag zu stellen, werden die Gewinne versteuert.
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