Wenn man Möbel mit einem Ratenkredit kauft
Werden Möbel mit einen Ratenkredit gekauft so handelt es sich um einen Warenkredit. Der Käufer unterschreibt dabei einen Vertrag mit den Verkäufer. In diesen Vertrag werden die Höhe und die Laufzeit (in der Regel zwischen 30 und 180 Tagen) der Raten festgelegt. Mit diesen Warenkredit verpflichtet sich der Käufer die monatlichen Ratenzahlungen zu leisten die im Vertrag vereinbart wurden. Der Verkäufer verpflichtet sich ebenfalls durch diesen Vertrag, in dem er die Möbel liefert. Bei diesen Kredit bleiben die Möbel bis zur restlosen Tilgung der Kaufsumme und der anfallenden Zinsen Eigentum des Verkäufers. Eine Bonität (Schufaprüfung) ist bei diesen Kredit Voraussetzung.
Bestellt man Möbel über einen Katalog verhält es sich ebenso wie wen die Möbel in einen Möbel- oder Kaufhaus gekauft werden fast jedes Unternehmen hat eine Bank die Kredite verleiht. Der effektive Zinssatz von Warenkrediten errechnet sich aus der Laufzeit und der Höhe der Raten.
Bevor man einen Warenkredit abschließt sollte man die insgesamten Kosten also Preis und Zinsen berechnen und vergleichen ob es nicht günstiger ist einen kurzen Dispositions Kredit zu nehmen, da die Zinsen meist höher sind als bei der Hausbank.
